Angehörige von pflegebedürftigen Personen haben die Möglichkeit, eine 24-Stunden-Betreuungskraft zu beauftragen, die sich um die Pflege und Betreuung des betroffenen Familienmitglieds kümmert. Das Modell ist für alle Angehörigen eine Option, die diese Aufgabe nicht mehr leisten können und zugleich den Gang der Person ins Alters- oder Pflegeheim vermeiden möchten, weil dieser für Betroffene mit Traumata behaftet sein kann.
So finden Angehörige eine seriöse 24-Stunden-Betreuungskraft
In Österreich hat der Gesetzgeber auf das nach der Wende entstandene flexible Pflegemodell reagiert und mit dem Hausbetreuungsgesetz (HbeG) die gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Grundlagen geschaffen, die für die Beauftragung derartiger Pflegekräfte einzuhalten sind. Da es schwarze Schafe in der Branche gibt, die Betreuungskräfte illegal beschäftigen, sich nicht ausreichend um ihre Pflegequalität kümmern oder nach der Beauftragung nicht mehr erreichbar sind, kommt es für Angehörige darauf an, eine seriöse 24-Stunden-Betreuung für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu gewinnen.
Nutzen Angehörige für die häusliche Pflege eine Agentur, so sollten sie darauf achten, ob diese über Gütesiegel und Zertifikate verfügt, die ihre Qualität und Vertrauenswürdigkeit belegen. Ein Blick auf die Tradition des Dienstleisters und die Kundenbewertung ist zu dieser Einschätzung ebenfalls hilfreich. Einen weiteren Eindruck vermitteln der Aufbau und die Gestaltung der Internetpräsenz. So sollte diese über ein Impressum verfügen, die Erreichbarkeit bezüglich der aufgeführten Kontaktdaten sollte gewährleistet sein, und es ist wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Informationen über die angebotenen Leistungen, Vermittlungsprozesse und Qualifikationen der Betreuungskräfte befolgt werden.
Unabhängig davon, ob eine Agentur gewählt oder die Betreuungsperson direkt beauftragt wird, gehört es dazu, sich vor der Beauftragung ein genaues Bild von der Person zu verschaffen, weil sowohl die menschliche als auch die fachliche Komponente für den Erfolg der Pflege von entscheidender Bedeutung sind. Notwendige Fragen sind deshalb, ob die Deutschkenntnisse der Pflegekraft ausreichend sind, ob Betreuungsperson und pflegebedürftige Person zusammenpassen und ob die Fachkraft über zufriedenstellende Qualifikationen und Fähigkeiten verfügt, um diese Aufgabe dauerhaft zu leisten. Abschließend ist darauf zu achten, ob der Arbeitsvertrag transparent ist, die einzelnen Rechnungsposten anschaulich aufführt und keine versteckten Kosten enthält.
Was ist vom Pflegemodell zu erwarten?
Die 24-Stunden-Pflege bietet pflegebedürftigen Personen eine umfassende häusliche Betreuung. So leisten die Fachkräfte emotionale, soziale und pflegerische Zuwendung. Sie kümmern sich um den Haushalt, erledigen die Einkäufe, bereiten die Mahlzeiten vor, spielen Spiele, lesen vor und fungieren als Ansprechpartner in allen Bereichen. Gleichzeitig erledigen sie lästige Behördengänge, begleiten zu Arzt- oder Krankenhausbesuchen und stellen sicher, dass die pflegebedürftige Person weiterhin in das soziale Leben eingebunden wird. Im Notfall wie bei Unfall und Krankheit oder auch bei Einbrüchen und Enkeltricks können Angehörige sicher sein, dass (fast) immer jemand im Haus ist.
Kosten und Rahmenbedingungen
Um gleich mit einem verbreiteten Missverständnis aufzuräumen: Eine 24-Stunden-Betreuung bedeutet nicht, dass eine Fachkraft rund um die Uhr zur Verfügung steht. Eine solche häusliche Pflege wäre mit dem österreichischen Arbeitsrecht nicht vereinbar. Die Einzelheiten zur zulässigen Arbeitszeit von Betreuungspersonen sind dem HBeG zu entnehmen. In der Praxis lösen Angehörige dieses Problem durch das Engagement von zwei Personen, die sich turnusmäßig abwechseln.
Ebenfalls ist es wichtig, die pflegebedürftige Person für die Bedürfnisse ihrer Pflegekräfte zu sensibilisieren, dass sie sich in vereinbarten Ruhezeiten nur in Notfällen an sie wendet. Diese wiederum benötigen abschließbare Rückzugsräume, weshalb ihnen ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen muss, das mit Internet und Telefon eingerichtet ist. Fehlt ein solches Zimmer im Haushalt der pflegebedürftigen Person, muss dies vorher eingerichtet werden.
Die Kosten für die häusliche Betreuung bewegen sich im Rahmen zwischen monatlich 2.500 und 3.500 Euro bei einer selbstständigen Betreuungskraft sowie zwischen monatlich 3.500 und 5.000 Euro bei einer unselbstständigen Betreuungskraft (Agentur). Ab einem Pflegegrad 3 können staatliche Zuschüsse beantragt werden.